Informationen für Prüfungsanwärterinnen und Prüfungsanwärter

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Aspirantinnen und Aspiranten zum Erwerb der Mitgliedschaft im DOK e.V. müssen den Beginn der Ausbildung anzeigen. Als nationales Panel des europäischen Augenuntersuchungsprogramms (Eye Scheme) gelten die Festlegungen des Chapter 3 des ECVO-Manuals entsprechend.

Es gilt die am 15.02.2025 von der Mitgliederversammlung verabschiedete Zulassungsordnung.

als Voraussetzung für die erste Anmeldung zur einer DOK Prüfung ist die Einreichung der vollständigen Unterlagen (Zulassungsordnung). Die Unterlagen werden vom Sekretär auf Vollständigkeit überprüft (sog. Credential Check) – ggf. in Rücksprache mit der Prüfungskommission oder deren Vorsitzenden. Für den Credential Check ist eine Gebühr von 250,00 € zu zahlen. Sobald Ihnen die Mitteilung über die Vollständigkeit der Unterlagen von Seiten des Sekretärs vorliegt und die Gebühr an das DOK-Konto (Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee, IBAN DE83 7016 9383 0000 6601 75 und BIC GENODEF1GMU ) entrichtet wurde, können Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der allgemeinen Terminübersicht. Die Anmeldung zu einer der Prüfungen muss spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Sekretär  (Dr. Jens-Christian Rudnick, Thierfelderstrasse 19, 18059 Rostock, rudnick@tierklinik-rostock.de) eingegangen sein.

Beachten Sie: Die Mitteilung über die Vollständigkeit der Unterlagen ist nicht gleichzusetzen mit einer Bestätigung einer Anmeldung zur Prüfung! Die Anmeldung ist formlos per Post oder per E-Mail an den Sekretär zu richten und muss das Prüfungsdatum enthalten. Sie muss spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Sekretär (Dr. Jens-Christian Rudnick, Thierfelderstrasse 19, 18059 Rostock, rudnick@tierklinik-rostock.de) eingegangen sein. Dann muss auch die Prüfungsgebühr auf dem DOK-Konto (Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee, IBAN DE83 7016 9383 0000 6601 75 und BIC GENODEF1GMU) eingegangen sein. Bis zum Zeitpunkt von 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist es möglich bei Rücktritt von der Prüfung eine Erstattung der Gebühr abzüglich von 50 Euro Bearbeitungsgebühr zu erhalten. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine Erstattung mehr.

Beachten Sie: Die Anmeldung zur Prüfung ist nur dann gültig, wenn neben der schriftlichen Anmeldung auch die Prüfungsgebühr spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin auf dem Konto des DOK e.V. eingegangen ist.

Im Folgenden finden Sie die Zulassungsordnung und weitere wichtige Informationen zur Prüfung und zum Ablauf. Sollten weitere Fragen bestehen, richten Sie diese bitte per E-Mail an den Sekretär.

 Erklärung (Bestätigung über den Besitz bzw. die Verfügbarkeit des Instrumentariums)
 Zulassungsordnung
 Prüfung (Informationen zur DOK-Prüfung)
 Literatur (für die Vorbereitung zur theoretischen Prüfung)
 Prüfungsgebühr

Der Zulassungsausschuss besteht aus:
Dr. Ingrid Allgoewer (Vorsitz), Dr. Tina Brahm, Dr. Barbara Braus, Dr. Hans-Josef Heider, Dr. Martin Seidel und Dr. Wolfgang Sinzinger