Informationen für Prüfungsanwärterinnen und Prüfungsanwärter
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Dortmunder Kreis e.V. freuen wir uns und möchten Ihnen hier Informationen zum Aufnahmeverfahren als ECVO-anerkannter Untersucher auf erbliche Augenerkrankungen (ECVO-recognised Eye Scheme Examiner) geben:
Ab 2026 wird ein europaweit einheitliches Prüfungssystem durch das ESEEC (ESEEC= Eye Scheme Examiner Exam Committee) aufgebaut.
Aspirantinnen und Aspiranten zum Erwerb der Mitgliedschaft im DOK e.V. müssen den Beginn der Ausbildung beim Sekretär des DOK (Dr. Jens-Christian Rudnick, Thierfelderstrasse 19, 18059 Rostock, rudnick@tierklinik-rostock.de) anzeigen. Als nationales Panel des europäischen Augenuntersuchungsprogramms (Eye Scheme) gelten die Festlegungen des Chapter 3 des ECVO-Manuals entsprechend der Zulassungsordnung des DOK.
Informationen zur theoretischen Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Einreichung der vollständigen Unterlagen an das Komitee per Mail an eseec@ecvo.org.
Die Unterlagen werden vom Komitee auf Vollständigkeit überprüft (Credential Check). Für den Credential Check ist vorab eine Gebühr von € 250,00 zu zahlen. Sobald Ihnen die Mitteilung über die Vollständigkeit der Unterlagen von Seiten des ESEEC vorliegt, können Sie sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple Choice- und einem Slides-Test. Beide Theorieteile sollen zukünftig online an regionalen Prüfungsorten durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu Prüfungsgebühren und Terminen erfahren Sie direkt vom ESEEC.
Nach bestandener theoretischer Prüfung können Sie sich zu der praktischen Prüfung anmelden, die in vergleichbarer Qualität vom skandinavischen, italienischen oder deutschen Panel angeboten wird.
Informationen zur praktischen DOK-Prüfung
Prüfungsinhalt ist die praktische Diagnostik hereditärer Augenerkrankungen bei Hund und Katze.
Die Termine für die praktische Prüfung sind der DOK-Homepage zu entnehmen.
Die Anmeldung ist formlos per Post oder per E-Mail an den Sekretär zu richten und muss das Prüfungsdatum enthalten. Sie muss spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Sekretär des DOK eingehen. Es muss eine Prüfungsgebühr in Höhe von € 500,00 auf dem DOK-Konto (Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee, IBAN DE83 7016 9383 0000 6601 75 und BIC GENODEF1GMU) eingegangen sein. Bis zum Zeitpunkt von 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist es möglich bei Rücktritt von der Prüfung eine Erstattung der Gebühr abzüglich von € 50,00 Bearbeitungsgebühr zu erhalten. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine Erstattung mehr.
Die Prüfungsergebnisse werden innerhalb von zwei bis drei Wochen den einzelnen Kandidaten schriftlich oder elektronisch vom Sekretär des DOK e.V. mitgeteilt. Die Prüfungsunterlagen bleiben im Besitz des DOK e.V. Alle Prüfungsunterlagen (Fragebogen und Auswertung sowie Prüfungsprotokolle der praktischen Prüfung) werden vom Sekretär des DOK e.V. digital archiviert. Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen kann auf Antrag bei der/dem Prüfungsvorsitzenden persönlich erfolgen. Ein Antrag zur Einsichtnahme muss spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Eine Diskussion der Prüfungsfragen findet nicht statt.
Die bestandene Prüfung in allen Teilen ist Voraussetzung, um als ECVO- recognised Eye Scheme Examiner (ESE) tätig zu sein und Mitglied im deutschen Panel, dem Dortmunder Kreis, zu werden.
Der Zulassungsausschuss besteht aus:
Dr. Ingrid Allgoewer (Vorsitz), Dr. Tina Brahm, Dr. Barbara Braus, Dr. Martin Seidel und Dr. Shirin Hertslet