Dr. R. Brahm
Dr. B. Hafemeister
Dr. C. Rosenhagen
Dr. W. Sinzinger

Tierärztliche Klinik
Dr. Brahm
Hoher Wall 20
D-44137 Dortmund

Tiergesundheitszentrum Grußendorf
U. Schmidt
Wiechmanns Eck
D-49565 Bramsche

Anträge auf Obergutachten sind schriftlich an den DOK-Vorstand zu richten. Zur Erstellung des Obergutachtens muss der Besitzer alle Unterlagen von Voruntersuchungen beibringen. Die Vorprüfung der Unterlagen erfolgt in der Nationalen Auswertungsstelle des DOK (Adresse siehe Formular).

Obergutachten werden in der Regel anlässlich von DOK-Versammlungen vorgenommen (z.B. Jahreshauptversammlung, Regionale Arbeitstreffen der DOK-Gruppen Süd, Nord, Ost und West, Augenuntersuchungen auf der Europasieger- und Bundessiegerzuchtschau des VDH).

Zu den entsprechenden Terminen werden jeweils drei Obergutachter vom DOK benannt, die gemeinsam das Obergutachten erstellen. Der oder die voruntersuchenden DOK-Mitglieder werden über das Verfahren lediglich informiert.

Obergutachten, die aufgrund unterschiedlicher Befunde von DOK-Mitgliedern oder auf Antrag eines DOK-Mitgliedes zustande kommen, sind kostenlos. Für Obergutachten , die auf Antrag eines Tierhalters vorgenommen werden, wird eine Gebühr von € 50,-- erhoben, die der DOK-Kasse zukommt.

Stand: 09.02.2009 (c) DOK Dortmunder Kreis e.V.
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