Anträge auf Obergutachten sind schriftlich an den DOK-Vorstand zu richten. Zur Erstellung des Obergutachtens muss der Besitzer alle Unterlagen von Voruntersuchungen beibringen. Die Vorprüfung der Unterlagen erfolgt in der Nationalen Auswertungsstelle des DOK (Adresse siehe Formular).
Obergutachten werden in der Regel viermal im Jahr vorgenommen, und zwar auf der Jahreshauptversammlung (ab 2012 in Stuttgart), den Europasieger- und Bundessiegerzuchtschauen in Dortmund und auf der Internationalen Hundeausstellung in Leipzig.
Zu den entsprechenden Terminen werden jeweils drei Obergutachter vom DOK benannt, die gemeinsam das Obergutachten erstellen. Der oder die voruntersuchenden DOK-Mitglieder werden über das Verfahren lediglich informiert.
Obergutachten, die aufgrund unterschiedlicher Befunde von DOK-Mitgliedern oder auf Antrag eines DOK-Mitgliedes zustande kommen, sind kostenlos. Für Obergutachten , die auf Antrag eines Tierhalters vorgenommen werden, wird eine Gebühr von € 50,-- erhoben, die der DOK-Kasse zukommt. |